
KURZ GESAGT
GModG & Beleuchtung
Nach § 56 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, früher Gebäudeenergiegesetz) müssen Nichtwohngebäude, deren Heizungs-, Klima- oder kombinierte Lüftungsanlage mehr als 70 kW Nennleistung hat, bis 31. Dezember 2029 mit Gebäudeautomation und einer automatischen Beleuchtungssteuerung ausgestattet sein. Die Steuerung muss angemessen zoniert sein und Belegung erkennen. Eine bestimmte Technik wie LED, DALI oder KNX schreibt das Gesetz nicht vor.
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GMODG IM ÜBERBLICK
Was Sie wissen sollten
Wer betroffen ist
Nichtwohngebäude, bei denen Heizung, Klima oder kombinierte Lüftung mehr als 70 kW Nennleistung hat.
Was verlangt wird
Automatische Beleuchtungssteuerung, angemessen zoniert, mit Belegungserkennung.
Bis wann
Für Bestandsgebäude bis 31.12.2029.
Was nicht verlangt wird
Keine LED-Pflicht, kein bestimmtes System, keine pauschale Tageslichtregelung im Bestand.
Ausnahmen
Wenn die Ausrüstung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
Typisch betroffen
Schulen, Verwaltungen, Hallenbäder, Sporthallen, Bürogebäude, Industrie- und Logistikhallen, Kliniken, Hotels.
AUF DEN PUNKT
So setzen wir es um
Betroffenheit prüfen → Bestand erfassen (LiDAR) → Steuerungskonzept (Zonen, Sensorik, GLT) → Wirtschaftlichkeit und Förderung → Umsetzung (Ausschreibung oder eigene Montage) → Inbetriebnahme und Dokumentation.
Weil das Gesetz Funktionen statt Produkte fordert, reicht oft eine Nachrüstung der Steuerung, und vorhandene Leuchten bleiben erhalten.
§-56-Gebäudecheck → · Automatische Beleuchtungssteuerung → · Gebäudeautomation ab 70 kW → · LED-Sanierung: Wirtschaftlichkeit →

HÄUFIGE FRAGEN
Kurz beantwortet.
Ist das GModG dasselbe wie das GEG?
Das Gebäudeenergiegesetz wurde umbenannt und geändert. Es heißt jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
Gilt für Gebäude über 290 kW eine frühere Frist?
Die EU-Gebäuderichtlinie nennt Ende 2027 als Ziel für die Mitgliedstaaten. Für Betreiber in Deutschland zählt § 56 GModG mit der Frist 31.12.2029.
Muss jede Leuchte einzeln steuerbar sein?
Nein. Gefordert ist eine angemessene Zonierung. Wie fein die Zonen sind, legen wir nach Nutzung und Wirtschaftlichkeit fest.
Gibt es Förderung?
Je nach Gebäude und Programm. Wir prüfen die Förderfähigkeit als Teil der Wirtschaftlichkeitsrechnung.
