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GEBÄUDEMODERNISIERUNGSGESETZ · § 56

Automatische Beleuchtungssteuerung: Pflicht bis Ende 2029.

Was das GModG für Nichtwohngebäude verlangt, welche Gebäude betroffen sind und wie Sie die Pflicht wirtschaftlich umsetzen. Wir prüfen, planen herstellerneutral und setzen mit eigenem Team um.

KURZ GESAGT

GModG & Beleuchtung

Nach § 56 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, früher Gebäudeenergiegesetz) müssen Nichtwohngebäude, deren Heizungs-, Klima- oder kombinierte Lüftungsanlage mehr als 70 kW Nennleistung hat, bis 31. Dezember 2029 mit Gebäudeautomation und einer automatischen Beleuchtungssteuerung ausgestattet sein. Die Steuerung muss angemessen zoniert sein und Belegung erkennen. Eine bestimmte Technik wie LED, DALI oder KNX schreibt das Gesetz nicht vor.

Seit 2011  ·  Mitglied im VDE  ·  BImA-Bewerberpool des Bundes  ·  Eigene 3D-Druck-Fertigung

GMODG IM ÜBERBLICK

Was Sie wissen sollten

Wer betroffen ist

Nichtwohngebäude, bei denen Heizung, Klima oder kombinierte Lüftung mehr als 70 kW Nennleistung hat.

Was verlangt wird

Automatische Beleuchtungssteuerung, angemessen zoniert, mit Belegungserkennung.

Bis wann

Für Bestandsgebäude bis 31.12.2029.

Was nicht verlangt wird

Keine LED-Pflicht, kein bestimmtes System, keine pauschale Tageslichtregelung im Bestand.

Ausnahmen

Wenn die Ausrüstung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.

Typisch betroffen

Schulen, Verwaltungen, Hallenbäder, Sporthallen, Bürogebäude, Industrie- und Logistikhallen, Kliniken, Hotels.

AUF DEN PUNKT

So setzen wir es um

 

Betroffenheit prüfen → Bestand erfassen (LiDAR) → Steuerungskonzept (Zonen, Sensorik, GLT) → Wirtschaftlichkeit und Förderung → Umsetzung (Ausschreibung oder eigene Montage) → Inbetriebnahme und Dokumentation.

Weil das Gesetz Funktionen statt Produkte fordert, reicht oft eine Nachrüstung der Steuerung, und vorhandene Leuchten bleiben erhalten.

 

§-56-Gebäudecheck →  ·  Automatische Beleuchtungssteuerung →  ·  Gebäudeautomation ab 70 kW →  ·  LED-Sanierung: Wirtschaftlichkeit →

GModG & Beleuchtung – Projektbeispiel von Finest System
HÄUFIGE FRAGEN

Kurz beantwortet.

Ist das GModG dasselbe wie das GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz wurde umbenannt und geändert. Es heißt jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).

 

Gilt für Gebäude über 290 kW eine frühere Frist?

Die EU-Gebäuderichtlinie nennt Ende 2027 als Ziel für die Mitgliedstaaten. Für Betreiber in Deutschland zählt § 56 GModG mit der Frist 31.12.2029.

 

Muss jede Leuchte einzeln steuerbar sein?

Nein. Gefordert ist eine angemessene Zonierung. Wie fein die Zonen sind, legen wir nach Nutzung und Wirtschaftlichkeit fest.

 

Gibt es Förderung?

Je nach Gebäude und Programm. Wir prüfen die Förderfähigkeit als Teil der Wirtschaftlichkeitsrechnung.

 

KONTAKT

Ist Ihr Gebäude betroffen?

Wir prüfen es mit Ihnen. Schicken Sie uns Gebäudeart und Angaben zur Haustechnik. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden.

 

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