
KURZ GESAGT
Gebäudeautomation ab 70 kW
§ 56 GModG verlangt für betroffene Nichtwohngebäude bis Ende 2029 ein System der Gebäudeautomation: kontinuierliches Energie-Monitoring, Vergleich mit Referenzwerten, Erkennen von Effizienzverlusten und offene Schnittstellen zu anderen Systemen. Zusätzlich ist eine automatische Beleuchtungssteuerung Pflicht. Finest System plant die Beleuchtung so, dass sie sauber in die Gebäudeautomation eingebunden ist, und stimmt sich mit TGA-Planern und Systemintegratoren ab.
Seit 2011 · Mitglied im VDE · BImA-Bewerberpool des Bundes · Eigene 3D-Druck-Fertigung
GMODG IM ÜBERBLICK
Das Wichtigste auf einen Blick
Monitoring
Energieverbrauch kontinuierlich erfassen und auswerten.
Benchmarking
Verbrauch mit Referenzwerten vergleichen.
Fehlererkennung
Effizienzverluste erkennen und melden.
Offene Schnittstellen
Systeme verschiedener Hersteller müssen zusammenarbeiten.
Beleuchtung
Automatische, zonierte Steuerung mit Belegungserkennung.
Neubau
Zusätzliche Anforderungen an den Automationsgrad (DIN/TS 18599-11).
AUF DEN PUNKT
Licht ist der einfachste Einstieg.
Beleuchtung lässt sich oft schneller und günstiger automatisieren als Heizung oder Lüftung, und die Einsparung ist sofort messbar. Wir planen die Lichtsteuerung so, dass sie später nahtlos in eine umfassende Gebäudeautomation übergeht.

HÄUFIGE FRAGEN
Kurz beantwortet.
Wer plant die Gebäudeautomation?
In der Regel TGA-Planer und Systemintegratoren. Wir verantworten die Beleuchtung und ihre Schnittstellen.
Gibt es Übergangsfristen?
Für bestimmte Automationssysteme gibt es Übergangsregeln. Die Frist für die Beleuchtung bleibt Ende 2029.
Was gilt für Neubauten?
Hier gelten zusätzlich Mindestanforderungen an den Automationsgrad nach DIN/TS 18599-11.
Können Sie bestehende GLT einbinden?
Ja, über offene Schnittstellen wie BACnet oder KNX, je nach System.
